Kein Sommer ohne Open-Air Events
Die Bundesbürger lieben Events, für Veranstalter bergen sie aber auch Risiken
(djd). Die Deutschen sind quer durch alle Altersgruppen begeisterte Festival- und Konzertgänger: Das ganze Jahr über verzeichnen Musikveranstaltungen jeglicher Couleur enormen Zulauf. Das Spektrum reicht vom Megakonzert vor Zehntausenden von Besuchern im Fußballstadion bis hin zum überschaubaren Straßenmusikfestival in der Kleinstadt.
Bei Events kann Unerwartetes passieren
Die Fans lieben ihre Events – es muss aber immer auch jemanden geben, der sie veranstaltet. Und aus Sicht des Veranstalters kann es dabei schnell zu kleinen oder größeren Schäden kommen, für die er haften muss. Das gilt etwa dann, wenn ein Besucher über ein Kabel stolpert und sich dabei verletzt. Für die daraus entstehenden Folgeschäden muss der Veranstalter aufkommen. Haften muss er auch, wenn er einen Raum anmietet und es dort zu Beschädigungen kommt, weil Unbefugte ihn betreten konnten und Schäden angerichtet haben. Ein Risikofaktor ist immer auch die Bühne – wird sie nicht ordnungsgemäß aufgebaut, kann sich daran schnell jemand verletzen, auch hier liegt die Verantwortung beim Veranstalter. Gegen unvorhersehbare Ereignisse und daraus entstehende Schäden können sich Veranstalter schützen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung „Profi-Schutz“ von Axa etwa bietet einen umfassenden Versicherungsschutz: von Personen- über Mietsach- bis hin zu Umweltschäden. Die Police kann um zusätzliche Deckungsbausteine erweitert werden, etwa beim Einsatz von Zuschauertribünen.
Veranstaltungsabsage kann teuer werden
Unvorhersehbares kann Veranstaltungspläne schnell durcheinanderbringen oder platzen lassen. Gerade bei Open-Air-Festivals oder Straßenfesten kann das Wetter einen Strich durch die Rechnung machen. Muss eine Veranstaltung wegen eines Unwetters mit Starkregen abgesagt werden, ist der Schaden für den Veranstalter meist groß: Personal, Catering und Künstler müssen bezahlt werden, auch wenn die Einnahmen ausfallen. Bereits bezahlte Tickets müssen unter Umständen rückerstattet werden. Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung übernimmt die Veranstaltungsausfallversicherung die aufgewendeten Kosten beziehungsweise Mehrkosten für beispielsweise Werbung, Mieten, Gehälter und Gagen. Sie greift bei gravierenden Ereignissen, etwa einer Terrordrohung – aber auch dann, wenn sich die Anreise eines Künstlers verzögert. Einen umfassenden Schutz für Veranstalter bietet eine Kombination aus Veranstalterhaftpflicht- und Veranstaltungsausfallversicherung. „Sie ist für jede Art von Veranstaltung sinnvoll, sowohl Open Air als auch Indoor“, so Laura Hosse, Expertin für Veranstaltungsversicherungen beim Versicherer. Unter www.axa.de/veranstaltungsversicherung gibt es mehr Informationen.